Wiener Baumschutzgesetz

Wiener Baumschutzgesetz

Das Wiener Baumschutzgesetz vom 7. Mai 1974 zum Schutze des Baumbestandes in Wien betrifft alle Bäume in Wien, öffentlich genauso wie privat. Es gilt ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern gemessen in einem Meter Höhe. Ersatzpflanzungen aus früheren Bescheiden gehören ebenfalls dazu.

Ausnahmen:

  • Obstbäume
  • Bäume in Kleingärten
  • Bäume in Forsten

Genehmigungspflichtige Baumentfernung

Die Baumentfernung ist jedenfalls genehmigungspflichtig. Um die „Bewilligung zur Baumentfernung“ kann mittels Online-Anmeldung oder formlosem Schreiben beim Magistratischen Bezirksamt des jeweiligen Bezirks angesucht werden.

Erforderliche Beilagen:

  • Vierfacher Lageplan mit Standort des gegenständlichen Baumes
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung

Das Baumschutzreferat beurteilt dann den Baumzustand aus gärtnerischer Sicht. Mögliche Ersatzleistungen für das Entfernen des Baumes sind Neupflanzungen oder/und finanzielle (widmungsgebundene) Abgeltungen.

  • Maßnahmen zum Schutz von Bäumen
  • Naturdenkmäler

Kontakt

Baumschutz
20., Dresdnerstraße 47
Telefon: +43 1 4000-42430 – 7.30 bis 15.30 Uhr
E-Mail: post@ma42.wien.gv.at

Ersatzpflanzungen werden von uns durchgeführt