AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Firma Egon Göschl KG übernimmt alle Geschäftsbedingungen,-verbindungen, -angebote und -verträge vom Einzelunternehmen Egon Göschl (Forst Team Göschl) mit 01.06.2017 wie folgt:

§1 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von der Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Voraussetzung bei der Brennholzvorreservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Brutto-Rechnungssumme auf unser Firmenkonto.  Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
§2 Preise
Alle in Online-, Printmedien oder sonstigen Werbematerialien angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, exkl. gesetzlicher USt. Des Weiteren sind die Preise in genannten Zusammenhang unverbindlich.
§3 Termine und Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG stehen unter Vorbehalt.
§4 Annahmeverzug / Annahmeverweigerung
Nichtannahme von (Nachnahme-) Lieferungen stellt einen Sachverhalt von Annahmeverzug dar. Bei Nichtannahme von Lieferungen werden zzgl. zu den ev. vereinbarten sonstigen Bearbeitungskosten pauschal € 10.00 Bearbeitungsgebühr sowie die tatsächlich angefallenen Transportkosten verrechnet.
§5 Liefermenge / Transportschäden
5.1 Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt der Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
5.2 Im Falle eines Transportschadens muss sich der Kunde umgehend (maximal innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt) mit der Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG in Verbindung setzen.
§6 Kostenvoranschläge
6.1 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und können in unbestimmter Höhe überschritten werden. Die Höhe der Überschreitung aufgrund von unvorhersehbaren Kosten oder sonstigen nicht abschätzbaren Ereignissen ist unbeschränkt und behält sich die Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG ausdrücklich vor.
6.2 Wenn nicht anders vereinbart werden Wurzelstöcke 20 – 30cm tief ausgefräst, die Höhe der Wurzelstöcke beträgt max. 10cm, bei höheren Wurzelstöcken ist mit Mehrkosten zu rechnen, das zerspannte Material bleibt vor Ort liegen.
6.3 Für Schäden unter der Erde wird bei Fräsarbeiten keine Haftung übernommen (Kabel, Leitungen, Rohre, etc..)
6.4 Bei Waldflächen und Windschutzanlagen, wenn nicht anders vereinbart, werden Klein und Bruchäste nicht enternt, ebenfalls von den angrenzenden Ackerflächen, Wegen oder sonstigen Grundtücken werden diese nicht entfernt. Dies muss gesondert vereinbart und angeboten werden.
6.5 Wenn nicht anders vereinbart werden bei Holzschlägerungsarbeiten bei der 1. Teilrechnung 80 % der akkordierten Menge in Rechnung gestellt
§7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist die Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG im Falle eines Nichtnachkommens dieser Verpflichtung nach Setzung einer angemessenen Frist von maximal 14 Kalendertagen seitens des Käufers berechtigt, auf Kosten des Käufers eine gerichtliche Exekution/Pfändung zu veranlassen.
§8 Gewährleistung
Keine Gewährleistung oder Garantie auf von uns gesetzte Jungbäume (Ersatzpflanzungen) und Rasenneuanlagen. Ausgenommen die Gießarbeiten werden von uns durchgeführt (gesondertes Angebot). Der Kunde muss selbst dafür Sorge tragen das der/die Bäum(e) und Grassamen ausreichend mit Wasser und Nährstoffen versorgt sind.
§9 Zahlung und Forderungsabtretung
9.1 Beim Brennholz sind die Rechnungen ausschließlich in BAR (per Nachnahme) bei Warenübergabe zahlbar, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu Lasten des Käufers indem Dieser die entstehenden, von der Fa. Forst & Garten Management Egon Göschl berechneten Gebühren, zusammen mit dem Warenwert an die Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG abführt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
9.2 Rechnungen bei Dienstleistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto von der Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % per anno zu verrechnen. Bei schriftlicher Auflösung der Brennholzbestellung werden 10 % Stornogebühren verrechnet (Anzahlung).
§10 Mahn- und Inkassospesen
Bei Nichtzahlung trotz erfolgter erster Mahnung ist die Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG berechtigt, ein Inkassobüro und/oder eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, dessen Kosten der Kunde bis zu den in der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 1996/141 genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
§11 Vertragsrücktritt
11.1 Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behält sich die Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
11.2 Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, ist die Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 10% des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behält sich die Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG ausdrücklich vor. Weitere Schadenersatzansprüche wie zB Versand- oder Bearbeitungskosten sind gesondert zu verrechnen.
§12 Datenschutzgesetzverordnung
Gemäß der DSGVO bringen wir hiermit zur Kenntnis, dass wir Ihre Namens-, Telefon- und Adressdaten für Angebots- und Rechnungslegung in unserem Verrechnungssystem verarbeiten. Wir geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter und sichern Sie bestmöglich gegen Missbrauch. Ebenso verwenden wir Sie ausschließlich zur Angebots- und Rechnungslegung. Fotos werden ausschließlich als Werbematerial verwendet (Homepage, Online-Plattformen). Es werden dabei weder Namen noch Adressen angegeben. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners werden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung der Fa. FORST & GARTEN Management Egon GÖSCHL KG verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Mit Erteilung eines Auftrages stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Sie haben jederzeit das Recht, von dieser Zustimmung schriftlich unter egon@fgm-goeschl.at zurückzutreten bzw. die Löschung Ihrer Daten zu beantragen. Sollten Sie davon keinen Gebrauch machen, bleiben Ihre Daten aus steuerrechtlichen Gründen bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist in unserem System gespeichert. Danach werden Sie restlos gelöscht
§13 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem AGB´s wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Zistersdorf vereinbart.

Zuletzt aktualisiert am 01.05.2019 (Gründungsdatum Egon Göschl KG 01.06.2017)