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Wiener Baumschutzgesetz

Wichtige Informationen für Baumfällungen in Wien.

Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um genehmigungspflichtige Baumarbeiten.

Für Baumfällungen in Wien gelten die Bestimmungen des Wiener Baumschutzgesetzes. Je nach Baumart, Standort und Stammumfang kann für die Entfernung eines Baumes eine behördliche Genehmigung erforderlich sein. Gerne informieren wir Sie im Rahmen einer persönlichen Beratung über die nächsten Schritte und unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihres Vorhabens.

Wann gilt das Wiener Baumschutzgesetz?

Das Wiener Baumschutzgesetz dient dem Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Wien und gilt sowohl für Bäume auf öffentlichen als auch auf privaten Grundstücken.

Grundsätzlich gilt das Gesetz für Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Auch Ersatzpflanzungen, die aufgrund früherer behördlicher Bescheide vorgenommen wurden, können unter das Gesetz fallen.

Geschützter Baumbestand in Wien nach dem Wiener Baumschutzgesetz

Ausnahmen vom Wiener Baumschutzgesetz

Nicht alle Bäume unterliegen den Bestimmungen des Wiener Baumschutzgesetzes. Ausgenommen sind unter anderem:

  • Obstbäume
  • Bäume in Kleingärten
  • Bäume in Forsten

Ob in Ihrem konkreten Fall eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Die Entfernung eines geschützten Baumes ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Antrag auf eine Bewilligung zur Baumentfernung kann beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt eingebracht werden – entweder online oder in schriftlicher Form.

In der Regel werden hierfür folgende Unterlagen benötigt:

  • Lageplan mit dem Standort des betreffenden Baumes (vierfach)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Grundstück

Anschließend beurteilt das zuständige Baumschutzreferat den Baum aus fachlicher Sicht und entscheidet über den Antrag.

Mögliche Ersatzleistungen

Wird eine Genehmigung zur Baumentfernung erteilt, können behördliche Auflagen vorgesehen werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Ersatzpflanzungen
  • finanzielle Ausgleichsleistungen gemäß behördlicher Vorgaben

FORST & GARTEN Management übernimmt die fachgerechte Durchführung von Ersatzpflanzungen und unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung behördlicher Auflagen.

Ansprechpartner der Stadt Wien

Baumschutz (MA 42)
Dresdner Straße 47
1200 Wien

Telefon: +43 1 4000-42430
(Erreichbarkeit laut Stadt Wien: Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr)

E-Mail:

Haben Sie Fragen zu einer geplanten Baumfällung?

Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Vorhaben und unterstützen Sie bei der Planung sowie der fachgerechten Durchführung der Arbeiten.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie eine persönliche Beratung.

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